Corona-Schutzkonzept

Ihre Gesundheit ist uns wichtig

Corona-Schutzkonzept: Gemeinsam sorgen wir für eine sichere und angenehme Lernatmosphäre

Um Ihnen eine sichere und angenehme Lernatmosphäre zu ermöglichen, setzen wir passende Schutzmassnahmen um.

 

 

Waschen und desinfizieren Sie sich gründlich die Hände.

  Verzichten Sie auf Händeschütteln.
Auch die Kursleitenden halten sich daran.
   Husten oder niesen Sie in ein Taschentuch oder die Armbeuge.    Bleiben Sie bei Symptomen zu Hause.
   Halten Sie Abstand. Auch im Klassenzimmer. Die Klassengrössen sind abhängig von
der Raumgrösse.
   Vermeiden Sie Körperkontakt.
Die Kursleitenden korrigieren Ihre Übungen so weit möglich mündlich.
Tauschen Sie keine Gegenstände aus.
   Wo möglich werden die Räume regelmässig gelüftet.
   In allen öffentlich zugänglichen Räumen
inkl. Kursräume gilt die Maskenpflicht.
Ausgenommen sind Kurse, bei denen sich der Unterricht aufgrund der Aktivität als schwierig erweist.
(z.B. Alphornkurse, Schminkkurse, etc.)
   Reinigen Sie Ihre Geräte und die Hände vor und nach dem Gebrauch.

 

 

Physische Distanz

Weil Abstand schützt,

  • tragen wir Masken in allen öffentlich zugänglichen Räumen inkl. Kursräume;
  • wählt die Lehrperson bei der Unterrichtsgestaltung Methoden, die die Einhaltung der Distanzregel so gut wie möglich gewährleisten;
  • finden Pausen wo möglich gestaffelt statt, damit auch in Pausenräumen und WCs die Abstandsregel eingehalten werden kann;
  • wird die Abstandsregel auch bei Kursen im Freien eingehalten.

Hygiene

Weil die Hygiene entscheidend ist,

  • finden Sie beim Eingang, und auch in den Kursräumen Desinfektionsmittel oder die Möglichkeit zum Händewaschen.
  • werden die Räume, sofern möglich, regelmässig durchgelüftet;
  • werden Gegenstände wie Tische, Türgriffe und Liftknöpfe in regelmässigen Abständen gereinigt und desinfiziert;
  • stehen Zeitungen und Zeitschriften bis auf Weiteres nicht zur Verfügung;

Schutz

Weil es auf jeden Einzelnen ankommt,

  • sind Personen, die COVID-19-Symptome aufweisen oder mit infizierten Personen in Kontakt waren, von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen.;
  • dürfen Personen nach einer Erkrankung frühestens 10 Tage nach ihrer Genesung wieder den Präsenzunterricht besuchen.

Personen, die von der Maskenpflicht ausgenommen sind

  • Kinder vor ihrem 12. Geburtstag
  • Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.

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